Verbot von Bombenbauanleitungen - naja, fast
Wie bei gulli zu lesen ist, will Bundesjustizministerin Zypries bereits das Aufrufen, “Anbieten”, usw. von Internetseiten, die Bombenbauanleitungen enthalten, unter Strafe stellen lassen. Dieses Verbot bezieht sich aber ausdrücklich nur auf das Internet, nicht jedoch nicht auf (Schul-)Bücher. Natürlich werden die Bombenattentate dadurch abnehmen, weil ja die “Terroristen” kaum in der Lage sind, sich ein Buch in einer Bibliothek oder wo auch immer sonst zu besorgen. Mich würde zudem interessieren wie es sich mit Internetseiten verhält, die wie amazon zum Beispiel, Bücher anbieten, oder auch darüber hinaus, Leseproben ins Netz stellen. Ansich wäre dass ja nun ebenfalls ein Anbieten solcher Anleitungen - über das Internet.
Offen bleibt, laut gulli, ebenfalls die Frage, wo wissenschaftliche, berufliche oder dienstliche Recherche endet und die Vorbereitung eines Anschlages anfängt. Was wäre zum Beispiel, wenn ein Polizist, der ja von Amtswegen zur Inaugenscheinnahme der entsprechenden Seiten berechtigt ist, auf die Idee käme einen solchen Anschlag zu verüben? Sicherlich ist eine solche Vermutung zunächst hypothetisch, aber ausschließen kann das ebenfalls keiner. Genauso kann eben genannter Polizist auch, aus welchen Gründen das auch sein mag, diese Anleitung den entsprechenden Personen zur Verfügung stellen, wobei die Recherche vorher ebenso unauffällig wäre …
Ad Absurdum wird dieser Vorschlag schon deswegen geführt, weil es ansicht kaum möglich ist, von vorn herein terroristische von anderen, beispielsweise wissenschaftlichen Anliegen zu unterscheiden. In wie weit die Bundesjustizministerin darüber vorher nachgedacht hat, will ich ehrlich gesagt gar nicht wissen. Aber vielleicht wird das Gesetz ja noch “nachgebessert” - aber erst wenn es schon durch den Bundestag gekommen ist… Ich kann nur hoffen, dass es niemals in Kraft treten wird - denn in meinen Augen ist es nicht mehr als eine Verschwendung von Papier, wenn man gründlich darüber nachdenkt.