Fortführend von den schon erstellten Artikeln meinerseits zu diesem Thema, berichten nun unter anderem heise und golem, dass Arcor per einstweiliger Verfügung dazu verpflichtet wurde, die Erreichbarkeit von Internetseiten für seine Kunden zu sperren. Bin mal gespannt wie es weiter geht in dieser Sache und ob Arcor der einzige ISP bleiben wird, der auf diese Weise zu einer gewissen Zensur gezwungen wird. Mich irritiert nachwievor, warum sich auf einmal ausländische Anbieter, die ihr Angebot nicht einmal auf Deutschland zugeschnitten haben, an deutsche Gesetze halten müssen. Auch fragwürdig fnde ich die Tatsache, dass die zugehörige Verfügung von der direkten Konkurrenz erwirkt wurde …

Nach einem Streit um die Nutzungsdauer des Computers durch seinen 16jährigen Sohn, hat dessen Vater zur Schrotflinte gegriffen. Er schoss dem 16jährigen damit in den Kopf und verletzte ihn so schwer, dass er in ein künstliches Koma versetzt werden musste. Gegen den Vater wird nun wegen versuchten Mordes ermittelt. Das berichtet “Welt Online” aus dem rheinland-pfälzischem Ort Horhausen (Westerwald). Wie der Vater zu der Schrotflinte gekommen ist (z.B. durch einen Schützenverein, Jäger, etc.) wird nicht berichtet. Als Grund wird diesmal ein Familienstreit bzw. familiäre Probleme angeführt. Ich persönlich hatte beim Lesen der Überschrift schon fast damit gerechnet, dass mal wieder die bösen “Killerspiele” herhalten müssen, mit denen der Vater das Schießen auf seinen Sohn trainiert habe. Offensichtlich scheint der Vater mit seinen 56 Jahren aber wohl zu alt zu sein, um diese Behauptung glaubhaft machen zu können. Bin mal gespannt ob dazu noch was berichtet wird, interessieren würde es mich - zumindest woher denn die Waffe kam, weil, zumindest meiner Erfahrung nach, eine Schrotflinte noch nicht zur Standardausstattung eines (deutschen) Haushalts gehört. Ich denke aber dass der Vater maximal wegen versuchtem Totschlag dran kommen wird … hört sich eher nach einer ungeplanten Tat an, die für mich als Laien die Voraussetzungen für “Mord” nicht erfüllt.